Allgemeine Geschäfts­bedingungen

1. Geltungs­bereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen
der octobr OHG, Sitz und Geschäftsadresse: Südhang 11, 52441 Linnich und den Vertragspartnern (im Folgenden auch Kunde genannt). Es gelten ausschließlich die AGB der octobr OHG. AGB des Vertragspartners gelten nur, wenn die octobr OHG deren Verwendung schriftlich zugestimmt hat. Eine vorbehaltlose Ausführung von Kundenaufträgen bei Vorliegen von Kunden-AGB bedeutet keine Zustimmung zur Verwendung der Kunden-AGB.

2. Vertrags­inhalt

Die octobr OHG versteht sich als umfassender Dienstleister im Bereich Entwicklung, Gestaltung und Realisierung von Kommunikationsmaßnahmen, die Konzeption und Organisation von Veranstaltungen (Live- und Digital-Kommunikation) sowie die strategische Beratung in Fragen der Markenführung, des Personal Brandings und der visuellen Kommunikation. Vornehmliche Leistungsbereiche der octobr OHG sind Branding, Brand Consulting, Brand Management, Web-/UX-Design, die Beratung, Erstellung und Umsetzung von Contentstrategien für die Marke und Mitarbeiter eines Unternehmens sowie das Sparring in Form von 1:1 Beratung oder Workshops in allen genannten Bereichen. Vertragsgegenstand ist die Dienstleistung der octobr OHG. Er wird durch den schriftlichen Vertrag konkretisiert. Ein konkreter, vom Kunden erhoffter Erfolg ist nicht von der octobr OHG geschuldet. Die octobr OHG darf zur Vertragserfüllung Dritte beauftragen (z.B. Subunternehmer, freie Mitarbeiter, Lieferanten etc.). Die Beauftragung darf nach Zustimmung im Namen des Kunden erfolgen. Ist eine Leistung Dritter durch den Kunden beauftragt, berührt die Leistung Dritter aufgrund des direkten Vertragsverhältnisses zwischen Kunden und Drittem die Beratungsleistung der octobr OHG nicht.

3. Vertrags­abschluss

3.1. Sofern eine Erklärung jedwelcher Art keine ausdrückliche Bezeichnung als Angebot bzw. Annahme enthält und sofern sie nicht außerdem an eine individuelle Rechtsperson gerichtet ist, liegt keine vertragsrechtliche Willenserklärung vor.

3.2. Alle Angebote der octobr OHG sind unverbindlich (freibleibend). Ein Vertrag mit der octobr OHG kommt zustande, wenn ein textliches Angebot der octobr OHG vorliegt, das den Geltungsbereich und Inhalt des Auftrags in einer Leistungsbeschreibung darstellt und das vom Kunden in Textform angenommen wird.

3.3. Diese AGB gelten als vereinbart, auch wenn im Angebot nicht darauf Bezug genommen wird. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner, auch ohne Bezugnahme auf sie im Einzelfall.

3.4. Es gilt das Textformerfordernis für vertragswesentliche Vereinbarungen. Gleiches gilt für Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden. Durch Änderungen und/oder Ergänzung entstehende Mehrkosten sind vom Kunden gesondert zu vergüten.

4. Vertrags­dauer und Vergütung

4.1. Die Vertragsdauer endet mit Erfüllung der Dienstleistung der octobr OHG. Eingeräumte Rechte (z.B. Nutzungsrechte) sind davon nicht betroffen.

4.2. Sofern der Kunde seine Mitwirkungspflicht verletzt, ist die octobr OHG berechtigt, ihn in Verzug zu setzen. Dies erfolgt jedenfalls in Textform. Bei wiederholter oder andauernder Verletzung von Mitwirkungspflichten ist die octobr OHG berechtigt den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall rechnet die octobr OHG die bisher erbrachte Leistung ab.

4.3. Leistungen der octobr OHG werden in EUR abgerechnet, sofern nicht anders vereinbart. Die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer wird aufgeschlagen. Sonstige Nebenkosten (z.B. Reise- und Übernachtungskosten, Gebühren, Steuern und sonstige Nebenkosten) sind zusätzlich vom Kunden zu vergüten.

4.4. Im Vorfeld eines Vertragsschlusses erbrachte Leistungen (z.B. Expertisen, Vorschläge, Skizzen etc.) sind vom Kunden gesondert – im Zweifel taxmäßig – zu vergüten (§ 612 Abs. 2 BGB).

4.5. Die Abrechnung erfolgt entsprechend des im Auftrag vereinbarten Zahlungsplanes. Ist ein Zahlungsplan nicht vereinbart, ist die octobr OHG berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen abzurechnen. Eine Schlussrechnung wird mit Abschluss der Dienstleistungen gelegt.

4.6. Ohne anderweitige vertragliche Regelung sind Leistungen innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungszugang ohne jeden Abzug fällig. Bei Verzug des Kunden darf die octobr OHG dem Kunden das Recht der Nutzung der Leistungen untersagen.

5. Aufrechnung und Zurück­behaltungs­recht

Dem Kunden der octobr OHG steht das Recht zur Aufrechnung und zur Zurückbehaltung nur dann zu, wenn die Gegenansprüche des Kunden aus demselben Vertragsverhältnis bestehen, rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. § 369 HGB bleibt unberührt.

6. Nutzungs-, Urheber- und sonstige Rechte

6.1. Der Kunde garantiert Rechteinhaber sämtlicher von ihm an die octobr OHG überlassene Inhalte (z.B. Texte, Bilder, Grafiken, Präsentationen etc.) zu sein. Er stellt der octobr OHG von etwaigen Ansprüchen Dritter im Innenverhältnis frei.

6.2. Soweit die octobr OHG dem Kunden durch die Leistung die Nutzung von Rechten einräumt (Nutzungsrechte etc.) erfolgt dies nur im Verhältnis zwischen der octobr OHG und dem Kunden und in vertraglich vereinbartem Umfang. Die anderweitige Nutzung (bspw. die Bearbeitung, Umgestaltung und Weiterentwicklung) ist nur mit schriftlicher Zustimmung der octobr OHG zulässig. Die octobr OHG hat in letzterem Fall Anspruch auf eine erweiterte Vergütung.

6.3. Die Übertragung von Eigentumsrechten an Dienstleistungen sind nicht Vertragsbestandteil. Der Eigentumserwerb erfordert eine gesonderte und gesondert vergütete Vereinbarung.

6.4. Dem Kunden stehen die vereinbarten Nutzungsrechte ausschließlich am bezahlten Endprodukt zu. Entwürfe, Skizzen bzw. in Planung befindliche Leistungen dürfen vom Kunden nicht genutzt werden.

6.5. Die octobr OHG garantiert nicht den Bestand von Rechten, die von Dritten im Auftrag des Kunden im Rahmen der Vertragserfüllung erworben werden. Für den Gewährleistungsfall tritt die octobr OHG dem Kunden sämtliche Rechte gegenüber dem Dritten ab. Der Kunde stellt der octobr OHG im Innenverhältnis von Ansprüchen dieser Dritten frei (z.B. wenn der Kunde von Dritten erworbene Leistungen/Rechte vertragswidrig nutzt).

6.6. Nicht bezahlte vertragliche Nutzungsrechte bleiben nach Vertragsbeendigung bei der octobr OHG, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

 

7. Eigen­werbung

Die octobr OHG darf die von ihr erbrachten Leistungen branchenüblich zur Eigenwerbung nutzen.

8. Leistungs­pflicht von octobr

8.1. Die octobr OHG stellt Leistungen ausschließlich in vereinbarter Form zur Verfügung. Offene Daten (z.B. unkompilierter Quellcode, 3D-, Illustrator-, InDesign- und Photoshop-Dateien) zur Weiterbearbeitung durch den Kunden werden unbeschadet ausdrücklicher anderweitiger schriftlicher zu vergütender Vereinbarungen nicht übergeben.

8.2. Soweit die Leistung in digitaler Form zur Verfügung zu stellen ist, ist die Leistung erbracht, wenn sie per Datentransfer dem Kunden zugänglich gemacht wurde (z.B. zum Download per Link).

 

9. Social Media und Web Hosting

9.1. Bei Leistungen der octobr OHG, die vom Kunden in sozialen Netzwerken genutzt werden sollen, haftet die octobr OHG nicht dafür, dass die AGB der sozialen Netzwerke die Nutzung der Dienstleistung erlauben. Social Media AGB können den Dienstleistungen der octobr OHG entgegenstehen.

9.2. Nicht die octobr OHG, vielmehr der Kunde wird Nutzer eines sozialen Mediums (facebook etc.). Deshalb empfiehlt die octobr OHG dem Kunden, sich hinsichtlich der Nutzung von sozialen Medien rechtlich beraten zu lassen.

9.3. Die octobr OHG bietet keine eigenen Webhosting Dienstleistungen an. In diesen Fällen versteht sich die octobr OHG als Vermittler, die im Sinne des Kunden die Ziele dem externen Webhosting Unternehmen vermittelt. Für die Umsetzung ist die octobr OHG nicht verantwortlich. Solange und soweit der Kunde auch ein Webhosting der Digitalanwendungen wünscht, so wird dies nicht durch die octobr OHG im eigenen Namen umgesetzt. Der Kunde ermächtigt die octobr OHG, im Auftrag und im Namen des Kunden einen Vertrag mit einem ordnungsgemäß ausgewählten Provider einen Webhosting-Vertrag zu schließen. Für ein Verschulden des Dienstanbieters haftet die octobr OHG nicht.

 

10. Mitwirkungs­pflichten des Kunden

10.1. Es ist im Interesse des Kunden, an der Vertragserfüllung durch die octobr OHG mitzuwirken. Der Kunde stellt der octobr OHG sämtliche erforderlichen Informationen zur Verfügung. Der Kunde prüft Entwürfe und gibt sie erforderlichenfalls frei. Sämtliche erforderlichen Mediendateien überlasst der Kunde der octobr OHG in digitalem Format.

10.2. Sofern Dritte Leistungen für den Kunden erbringen (z.B. Architekten, Werkunternehmer [speziell IT-Firmen], Rechtsanwälte, Steuerberater usf.) haben sie diese Leistungen im Rahmen der am Ort der Nutzung der Leistung geltenden Rechtsordnung zu erbringen. Die octobr OHG schuldet nicht die Überwachung der Einhaltung rechtlicher Vorschriften. Der Kunde ist für die Rechtskonformität der Drittleistung verantwortlich. Es wird empfohlen, dass der Kunde die Rechtskonformität der Drittleistung rechtlich prüfen lässt. Die Überwachung der Drittleistung durch die octobr OHG ist von der octobr OHG nicht geschuldet.

10.3. Leistungserbringende Dritte schließen direkt mit dem Kunden Verträge ab. Die octobr OHG ist berechtigt den Kunden beim Vertragsabschluss zu vertreten, wird aber nicht Vertragspartner. Die octobr OHG haftet nur dann für ein Auswahlverschulden, wenn die octobr OHG zur Auswahl eines Dritten beauftragt wurde und in diesem Auftrag auch die Prüfung der Eignung zur Leistungserbringung enthalten ist. Der Kunde hat die Pflicht, Drittleistungen zu überwachen und zu prüfen, ggf. freizugeben bzw. abzunehmen.

 

11. MARKENRECHTLICHE PRÜFUNG UND HAFTUNGSABGRENZUNG

11.1. Die Leistungen der octobr OHG umfassen ausschließlich kreative Design- und Konzeptionsleistungen. Eine rechtliche Prüfung, insbesondere eine verbindliche Marken-, Firmen- oder Kennzeichenrecherche sowie eine rechtssichere Beurteilung der Schutzfähigkeit oder Kollisionsfreiheit des erstellten Logos, ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs, sofern dies nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

11.2. Die octobr OHG nimmt bei jeder Markenrecherche eine unverbindliche, nicht rechtsverbindliche Sicht- oder Schnellprüfung (z. B. anhand öffentlich zugänglicher Register oder Suchmaschinen) vor. Diese Prüfung stellt keine Markenrecherche im rechtlichen Sinne dar, ersetzt keine anwaltliche Beratung und begründet keine Haftung hinsichtlich der markenrechtlichen Zulässigkeit oder Eintragungsfähigkeit des Logos. 

11.3. Die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit, Nutzung, Anmeldung und Verteidigung des Logos, vornehmlich im Hinblick auf Marken-, Namens-, Wettbewerbs- und Urheberrechte, liegt ausschließlich beim Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, vor der Nutzung des Logos eine eigenständige rechtliche Prüfung, vornehmlich durch einen spezialisierten Marken- oder Fachanwalt, vornehmen zu lassen.

11.4. Sollte sich nach Abschluss der Designleistungen herausstellen, dass das erstellte Logo ganz oder teilweise nicht verwendet werden darf und hat der Auftraggeber keine eigenständige rechtliche Prüfung vor Nutzung vorgenommen, übernimmt die octobr OHG hierfür keinerlei Haftung. Dies gilt insbesondere für etwaige Schäden, Kosten, Abmahnungen, Umgestaltungen oder Nutzungsausfälle. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf Nachbesserung, Minderung, Rückerstattung oder sonstige Vergütungskorrekturen für die bereits erbrachten Leistungen.

Die bis dahin erbrachten Designleistungen gelten als vertragsgemäß erbracht.

11.5. Die Erstellung eines neuen oder angepassten Logos aufgrund markenrechtlicher oder sonstiger rechtlicher Hindernisse stellt einen neuen, gesondert zu vergütenden Auftrag dar, sofern die rechtliche Prüfung nicht Bestandteil des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs war.

11.6. Die octobr OHG empfiehlt ausdrücklich, vor finaler Freigabe und Nutzung des Logos eine rechtliche Prüfung durch einen qualifizierten Markenanwalt durchführen zu lassen.

 

12. Fristen, Termine und Verzug

12.1. Leistungsfristen oder Termine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind als Fixtermine schriftlich vereinbart.

12.2. Sofern die Leistung der octobr OHG sich verzögert, ohne dass die octobr OHG dies zu vertreten hat, kommt die octobr OHG auch bei vereinbarten Fixterminen nicht in Verzug. Anderes gilt nur, wenn die octobr OHG einen Fixtermin schriftlich garantiert.

12.3. Nicht von der octobr OHG zu vertretende Leistungsverzögerungen sind z.B. höhere Gewalt, Leistungsverzögerungen aufgrund von nicht erbrachten Drittleistungen bzw. verzögerter Mitwirkung des Kunden, Verhandlung von Änderungswünschen des Kunden u.ä.

12.4. Bei von der octobr OHG zu vertretenden Leistungsverzögerungen hat der Kunde der octobr OHG eine angemessene Frist zur Leistungserbringung einzuräumen. Bei nicht von der octobr OHG zu vertretenden Leistungsverzögerungen verlängert sich in jedem Fall die Ausführungsfrist um die Dauer der nicht zu vertretenden Leistungsverzögerung.

 

13. Abnahme

13.1. Soweit die octobr OHG im Einzelfall ein Werk schuldet, hat der Kunde nach Fertigstellung des Werkes die Abnahme zu erklären. Die Verweigerung der Abnahme ist nur bei Vorliegen von wesentlichen, dem Vertragsziel zuwider laufenden Mängeln zulässig. Die Ingebrauchnahme (z.B. bei Beauftragung von Dritten mit der Nutzung des Werks o.ä.) ersetzt die Abnahmeerklärung.

13.2. Es gilt die Abnahmefiktion, sofern der Kunde der octobr OHG zur Abnahme aufgefordert wurde, die Abnahme aber nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang der Aufforderung nicht erklärt.

 

14. Gewähr­leistung, Leistungsstörung

14.1. Die octobr OHG liefert hauptsächlich die Entwicklung, Gestaltung und Realisierung von Kommunikationsmaßnahmen, die Konzeption und Organisation von Veranstaltungen (Live- und Digital-Kommunikation) sowie die strategische Beratung in Fragen der Markenführung, des Personal Brandings und der visuellen Kommunikation. Diese unterliegen vielfältigen tatsächlichen und rechtlichen Einschränkungen in Abhängigkeit, u.a. vom jeweiligen Ort der Implementierung. Die octobr OHG übernimmt daher trotz sorgsamer Leistung keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit oder tatsächlich Umsetzbarkeit der Dienstleistung. Der Kunde ist für die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit (z.B. Baurecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, brandschutzrechtlichen Vorgaben u.ä.) und der tatsächlichen Durchführbarkeit (z.B. aufgrund von individuellen Umständen in der Bodenbeschaffenheit, brandschutzrechtlichen Vorgaben, Tektur, Versorgungssituation mit Strom, Serverkapazitäten u.a.) selbst verantwortlich. Sofern Nutzungs- bzw. Urheberrechte gewährt werden, haftet die octobr OHG nicht für deren rechtliche Zulässigkeit im Ausland.

14.2. Sollten Dritte Ansprüche gegen die octobr OHG wegen Rechtsverletzungen stellen, stellt der Kunde der octobr OHG im Innenverhältnis von Ansprüchen dieser Dritten frei.

14.3. Ist ein Werk abgenommen worden, gilt das Werk als mangelfrei, es sei denn, der Kunde weist den Mangel unverzüglich nach.

14.4. Die octobr OHG haftet auch für ihre Erfüllungsgehilfen nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln. Drittleistende sind keine Erfüllungsgehilfen, es sei denn, die octobr OHG hat sie in eigenem Namen mit der Leistungserbringung beauftragt.

14.5. Sofern der octobr OHG ohne eigene rechtliche Prüfung während der Leistungserbringung offenkundig wird oder vom Auftraggeber mitgeteilt wird, dass der zwischen den Parteien vereinbarte Vertragsinhalt gegen geltende Gesetze, behördliche Bestimmungen und/oder Rechte Dritter verstößt oder die Vertragsausführung aus anderen Gründen für die octobr OHG objektiv unzumutbar ist, besteht für beide Parteien ein außerordentliches Kündigungsrecht. In diesem Fall behält die octobr OHG den Zahlungsanspruch für die bis zum Zeitpunkt der Kündigung bereits erbrachten Leistungen.

 

Gerichtsstand und Schluss­bestimmungen

15.2. Die Unwirksamkeit einer Klausel dieser AGB oder eines Vertrages berührt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht. An die Stelle einer unwirksamen Klausel tritt diejenige wirksame Regelung, die dem – mutmaßlichen – Parteiwillen und wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Sämtliche Änderungen eines mit der octobr OHG geschlossenen Vertrages, wie auch die Eingehung des Vertrages, bedürfen der Textform.

Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses selbst.

15.1. Unbeschadet des Ortes der Leistungserbringung, des Ortes, an dem die Leistung genutzt wird, der Herkunft des Kunden oder eines Drittleistenden gilt für alle direkt mit der octobr OHG geschlossenen Vereinbarungen deutsches Recht im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I). Gerichtsstand ist, soweit nicht anders vereinbart, Düren.

Stand Januar 2026